NIS-2 für Zulieferer: Lieferfähig bleiben. Kunden behalten.
NIS-2 ist kein IT-Gesetz im klassischen Sinn. Es geht nicht um neue Tools oder Zertifikate, sondern um eine einfache Frage:
Bleibt Ihr Unternehmen handlungs- und lieferfähig, wenn etwas schiefläuft?
Genau das verlangen heute viele Kunden von ihren Zulieferern. Und genau hier setzt NIS-2 an: klare Verantwortung, strukturierte Abläufe und nachvollziehbare Maßnahmen – nicht nur in der IT, sondern auch in Bereichen wie Logistik, Notfallorganisation und Lieferantenmanagement.
Warum das für Zulieferer entscheidend ist
Unternehmen, die unter NIS-2 fallen, sind verpflichtet, ihre gesamte Lieferkette abzusichern. Wer Lieferant bleiben will, muss künftig zeigen können, dass entsprechende Vorgaben verstanden und umgesetzt werden. Kunden verlangen dafür keine Paragraphen, sondern belastbare Nachweise.
Seit wann gilt das?
- EU-weit seit 18.10.2024
- Deutsches Umsetzungsgesetz in Kraft seit 06.12.2025
Unabhängig davon fordern viele Unternehmen diese Nachweise bereits heute aktiv ein – etwa bei Ausschreibungen oder Vertragsverlängerungen.
Unser gemeinsamer Ansatz
Um unsere Kunden dabei strukturiert und praxisnah zu unterstützen, arbeiten wir mit einem spezialisierten Beratungspartner zusammen. Das Leistungsmodell ist klar aufgebaut und orientiert sich an dem, was NIS-2-betroffene Kunden tatsächlich prüfen.
Sie erhalten:
- Eine Schulung für Geschäftsführer
Klarer Überblick, was NIS-2 wirklich bedeutet, welche Verantwortung bei der Geschäftsleitung liegt und was Kunden konkret erwarten – ohne Juristensprache. - Ein strukturiertes Assessment („Wo steht mein Unternehmen?“)
Eine nüchterne Standortbestimmung zu Organisation, Prozessen, IT, Lieferkette und Notfallfähigkeit. - Die Umsetzung der fehlenden Maßnahmen
Basierend auf dem Assessment-Ergebnis werden die relevanten Lücken geschlossen – pragmatisch, priorisiert und passend zur Unternehmensgröße. - Dokumentation für Kunden-Audits
Aufbereitung der Ergebnisse und Maßnahmen in einer Form, die bei Prüfungen und Kundenanfragen funktioniert.
Was passiert, wenn man nichts tut?
In der Praxis droht selten sofort ein Bußgeld. Häufiger sind:
- Rückfragen und Verzögerungen in Vergabeprozessen
- zusätzliche Vertragsauflagen und Haftungsklauseln
- der Verlust des Status als bevorzugter Lieferant
Nächster Schritt
Wenn Sie wissen möchten, wie gut Ihr Unternehmen aktuell aufgestellt ist und welche Punkte für Ihre Kunden wirklich relevant sind, sprechen Sie uns an
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Option 1: 15-minütiger Erstcheck zur Einordnung
Option 2: Start des NIS-2 Assessments für Zulieferer


